Anmeldung | Registration

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Das Anmeldeformular Funktionspersonal findet Ihr iin 2025 wieder hier:

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Bestimmungen zum Tragen der Uniform während
des 41. Internationalen Hürtgenwaldmarsches
in 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Teilnehmende,


für die Teilnahme am 40. Internationalen Hürtgenwaldmarsch (IHM) von Reservistinnen und
Reservisten in Uniform ist folgendes zu beachten:

  1. Die Erlaubnis/die Genehmigung zum Tragen der Uniform während der Veranstaltung wird allein durch das LKdo NW entweder durch Zuziehung oder schriftliche Einladung erteilt. Hinweis: Wenn Sie als Reservistin oder Reservist der Bundeswehr in Uniform teilnehmen möchten, ist der Anmeldeschluss der 1.8.2024.
  2. Allein die allgemeine Uniformtrageerlaubnis (UTE) berechtigt nicht zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses, da es sich bei der Veranstaltung nicht um einen Anlass nach § 3 Nr. 1 bis 4 der Uniformverordnung (UnifV) handelt.
  3. Reservistinnen und Reservisten, die im Rahmen einer DVag teilnehmen, tragen im Zeitraum der Zuziehung grundsätzlich Uniform nach Maßgabe der Bestimmungen der A1-2630/0-9804 (Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr). Bei der Hin- und Rückreise zwischen der Wohnung und dem Ort, an dem die DVag beginnt oder endet, wird den Teilnehmenden die UTE mit dem Zuziehungsschreiben gemäß der UnifV in Verbindung mit den Uniformbestimmungen (UnifB) erteilt. Die Teilnehmenden im Rahmen einer DVag müssen sich zwingend über ihren zuständigen FwRes anmelden.
  4. Reservistinnen und Reservisten (Ü65) können als Gast außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses an der Veranstaltung teilnehmen. Wenn sie in Uniform teilnehmen möchten, müssen sie sich auch zwingend über ihren zuständigen Feldwebel für Reservisten (FwRes) bis zum 1.8.2024 anmelden. Sie werden dann als Gast eingeladen. Nur mit dem offiziellen Einladungsschreiben des Landeskommandos
    Nordrhein-Westfalen (LKdo NW) wird die UTE gemäß § 3 Nr. 5 der UnifV unter Widerrufsvorbehalt auf Antrag/Anmeldung erteilt.
  5. Die UTE gemäß den vorgenannten Bedingungen gilt jeweils nur für den bestimmten Anlass, nämlich nur für die Teilnahme am 40. IHM, und NUR für die im offiziellen Programm genannten Veranstaltungen.
  6. Für andere an diesem Wochenende mögliche Veranstaltungen, die nicht zum offiziellen Programm des LKdo NW gehören, gilt die erteilte UTE nicht.
  7. Für die Teilnahme am Marsch kann der Feldanzug, Tarndruck, allgemein, Grundform (gegebenenfalls mit Ergänzungen/Abwandlungen) getragen werden. Es gelten aber immer die Bestimmungen der A1-2630/0-9804 (Anzugordnung).
  8. Die Teilnahme in Zivil ist grundsätzlich jederzeit nach Anmeldung auch ohne Zuziehung/Einladung möglich.
  9. Der Genehmigungsbescheid/Ausweis Res ist stets mitzuführen, während die Uniform getragen wird. Er ist auf Verlangen vorzuzeigen.
  10. Ein Rechtsanspruch auf die Zuziehung/Einladung zu der Veranstaltung besteht nicht.