Anmeldung | Registration

Die Anmeldung für eine Wanderstrecke oder geführte Wandertour, die Anmeldung zum Theaterstück „FREIHEIT! 1848“ und die Meldung als Funktionspersonal nebst Bestimmungen zum Tragen der Uniform während des 39. Internationalen Hürtgenwaldmarsches im PDF Format (als jpg siehe weiter unten) findet Ihr hier.

The registration for a walking route or guided walking tour, the registration for the play „FREIHEIT! 1848“ and the registration as function personnel together with the regulations for wearing the uniform during the 39th International Hürtgenwald March in PDF format (as jpg see below) can be found here.

Anmeldung für eine Wanderstrecke oder geführte Wandertour, Anmeldung zum Theaterstück „FREIHEIT! 1848“ und die Meldung als Funktionspersonal nebst Bestimmungen zum Tragen der Uniform während des 39. Internationalen Hürtgenwaldmarsches im jpg Format

Bestimmungen zum Tragen der Uniform während
des 39. Internationalen Hürtgenwaldmarsches
am 01. und 02. September 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Teilnehmende,
für die Teilnahme am 39. Internationalen Hürtgenwaldmarsch (IHM) von Reservistinnen und
Reservisten in Uniform ist folgendes zu beachten:

  1. Die Erlaubnis/die Genehmigung zum Tragen der Uniform während der Veranstaltung wird alleine
    durch das LKdo NW entweder durch Zuziehung oder schriftliche Einladung erteilt.
  2. Allein die allgemeine Uniformtrageerlaubnis (UTE) berechtigt nicht zum Tragen der Uniform
    außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses, da es sich bei der Veranstaltung nicht um einen Anlass
    nach § 3 Nr. 1 bis 4 der Uniformverordnung (UnifV) handelt.
  3. Reservistinnen und Reservisten, die im Rahmen einer DVag teilnehmen, tragen im Zeitraum der
    Zuziehung grundsätzlich Uniform nach Maßgabe der Bestimmungen der A1-2630/0-9804
    (Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr). Bei der Hin- und Rückreise
    zwischen der Wohnung und dem Ort, an dem die DVag beginnt oder endet, wird den
    Teilnehmenden die UTE mit dem Zuziehungsschreiben gemäß der UnifV in Verbindung mit den
    Uniformbestimmungen (UnifB) erteilt. Die Teilnehmenden im Rahmen einer DVag müssen sich
    zwingend über ihren zuständigen FwRes anmelden.
  4. Reservistinnen und Reservisten (Ü65) können als Gast außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses
    an der Veranstaltung teilnehmen. Wenn sie in Uniform teilnehmen möchten, müssen sie sich auch
    zwingend über ihren zuständigen Feldwebel für Reservisten (FwRes) anmelden. Sie werden dann
    als Gast eingeladen. Nur mit dem offiziellen Einladungsschreiben des Landeskommandos
    Nordrhein-Westfalen (LKdo NW) wird die UTE gemäß § 3 Nr. 5 der UnifV unter Widerrufsvorbehalt
    auf Antrag/Anmeldung erteilt.
  5. Die UTE gemäß den vorgenannten Bedingungen gilt jeweils nur für den bestimmten Anlass,
    nämlich nur für die Teilnahme am 39. IHM, und NUR für die im offiziellen Programm genannten
    Veranstaltungen.
  6. Für andere an diesem Wochenende mögliche Veranstaltungen, die nicht zum offiziellen Programm
    des LKdo NW gehören, gilt die erteilte UTE nicht.
  7. Für die Teilnahme am Marsch kann der Feldanzug, Tarndruck, allgemein, Grundform
    (gegebenenfalls mit Ergänzungen/Abwandlungen) getragen werden. Es gelten aber immer die
    Bestimmungen der A1-2630/0-9804 (Anzugordnung).
  8. Die Teilnahme in Zivil ist grundsätzlich jederzeit nach Anmeldung auch ohne Zuziehung/Einladung
    möglich.
  9. Der Genehmigungsbescheid/Ausweis Res ist stets mitzuführen, während die Uniform getragen
    wird. Er ist auf Verlangen vorzuzeigen.
  10. Ein Rechtsanspruch auf die Zuziehung/Einladung zu der Veranstaltung besteht nicht.