Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Teilnehmende,
für die Teilnahme am 37. Internationalen Hürtgenwaldmarsch (IHM) von Reservistinnen und
Reservisten in Uniform ist folgendes zu beachten:
- Die Erlaubnis/die Genehmigung zum Tragen der Uniform wird alleine durch das LKdo NW
entweder durch Zuziehung oder schriftliche Einladung erteilt. - Allein die allgemeine Uniformtrageerlaubnis (UTE) berechtigt nicht zum Tragen der Uniform
außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses, da es sich bei der Veranstaltung nicht um einen Anlass
nach § 3 Nr. 1 bis 4 der Uniformverordnung (UnifV) handelt. - Reservistinnen und Reservisten, die im Rahmen einer DVag teilnehmen, tragen im Zeitraum der
Zuziehung grundsätzlich Uniform nach Maßgabe der Bestimmungen der A1-2630/0-9804
(Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr). Bei der Hin- und Rückreise
zwischen der Wohnung und dem Ort, an dem die DVag beginnt oder endet, wird den
Teilnehmenden die UTE mit dem Zuziehungsschreiben gemäß der UnifV in Verbindung mit den
Uniformbestimmungen (UnifB) erteilt. Die Teilnehmenden im Rahmen einer DVag müssen sich
zwingend über ihren zuständigen FwRes anmelden. - Reservistinnen und Reservisten (Ü65) können als Gast außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses
an der Veranstaltung teilnehmen. Wenn sie in Uniform teilnehmen möchten, müssen sie sich
zwingend über ihren zuständigen FwRes beim FwRes Aachen anmelden. Sie werden dann als Gast
eingeladen. Nur mit dem offiziellen Einladungsschreiben des Landeskommandos Nordrhein-
Westfalen (LKdo NW) wird die UTE gemäß § 3 Nr. 5 der UnifV unter Widerrufsvorbehalt auf
Antrag/Anmeldung erteilt. - Die UTE gemäß den vorgenannten Bedingungen gilt jeweils nur für den bestimmten Anlass,
nämlich nur für die Teilnahme am 37. IHM, und NUR für die im Flyer/im offiziellen Programm
genannten Veranstaltungen. - Für andere an diesem Wochenende mögliche Veranstaltungen, die nicht zum offiziellen Programm
des LKdo NW gehören, gilt die erteilte UTE nicht. - Für die Teilnahme am Marsch kann der Feldanzug, Tarndruck, allgemein, Grundform
(gegebenenfalls mit Ergänzungen/Abwandlungen) getragen werden. Es gelten aber immer die
Bestimmungen der A1-2630/0-9804 (Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr). - Die Teilnahme in Zivil ist grundsätzlich jederzeit nach Anmeldung auch ohne Zuziehung/Einladung
möglich. - Der Genehmigungsbescheid/Ausweis Res ist stets mitzuführen, während die Uniform getragen
wird. Er ist auf Verlangen vorzuzeigen. - Ein Rechtsanspruch auf die Zuziehung/Einladung zu der Veranstaltung besteht nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Landeskommando Nordrhein-Westfalen
Beorderungsunabhängige Reservistenarbeit